Wer ist der beste Anwalt für die Filesharing-Abmahnung?Eine Filesharing Abmahnung ist teuer und nervtötend. Dank moderner Organisation kostet es eine Kanzlei wie Waldorf Frommer nur rund 30€ eine Abmahnung zu verschicken. Die durchschnittliche Forderung beläuft sich hingegen auf 1290 €. Etwa 20% der Abgemahnten zahlen diese Summe, ohne Widerspruch oder genauere Prüfung.
Das muss nicht sein. Ein guter Anwalt wie Hollweck* übernimmt den Fall bereits für unter 200€.
Wir haben uns die aktuellen Fakten angesehen, um zu sehen, was Verbraucher tun sollten, die eine Abmahnung erhalten haben. Anschließend haben wir geprüft, welche Anwälte den besten Service bieten.
Rechtliches Problem
Filesharing Abmahnungen sind ein Phänomen unserer Zeit und immer noch das Rechtsfeld, das die größte Anzahl an Abmahnungen in Deutschland verursacht. Es gibt viele gute Gründe, warum die Inhaber von Leistungsschutzrechten in der Lage sein müssen Raubkopierer abzumahnen. Doch im Zuge der Digitalisierung hat sich das massenhafte und automatisierte Versenden von Abmahnungen zu einem Problem für Verbraucher entwickelt.
Wir finden, dass auch ganz normale Bürger in der Lage sein sollten, mit ähnlichen Mitteln zurückzuschlagen. Und das alles, ohne dabei in die Kostenfalle zu stolpern, sich jahrelangen Drohbriefen auszusetzen und ihre eigene Produktivität unter einem wachsenden Papierberg zu begraben.
Abmahnpraxis im Jahre 2019
Zwar ist die Anzahl der verschickten Abmahnungen seit 2010 stark zurückgegangen. Doch manche Kanzleien lassen nicht locker. Durch neue Titel, vorwiegend aus dem Bereich amerikanischer Serien und durch die Aufarbeitung von Altfällen, hat sich die Abmahnwelle auf einem konstanten Niveau eingependelt.
Abmahnung erhalten, was tun?
Viele Menschen die diese Schreiben erhalten bezahlen aus Furcht vor rechtlichen Folgen, nicht weil sie sich wirklich im Unrecht fühlen. Nach der Abschaffung der Störerhaftung ist es für Abmahnanwälte zwar zunehmend schwierig sich vor Gericht durchzusetzen. Nichtsdestotrotz lassen die Abmahnanwälte es sich nicht nehmen Drohschreiben mit radikalen Rechtsfolgen aufzusetzen. Der Ton ist dabei alles anderes als höflich und setzt auf psychologische Einschüchterung der Abgemahnten.
Erschwerend hinzu kommt, dass das Vorgehen der Kanzleien stark automatisiert ist. So schaffen es die Anwälte unzählige Mahnschreiben zu verschicken, ohne dass sich tatsächlich echte Menschen mit dem Vorgang befassen müssen. Das erhöht die Anzahl der verschickten Schreiben erheblich.
Sucht man im Internet nach einer Lösung für das Problem, trifft man leider auf viele unterschiedliche Meinungen. Früher wurde von vielen Seiten im Internet die Abgabe einer eigenen strafbewehrten Unterlassungserklärung empfohlen. Nach den Berichten von Abgemahnten erhöht dies aber eher die Wahrscheinlichkeit auf ein gerichtliches Mahnverfahren. Laien können die rechtliche Reichweite ihrer Erklärung nur selten korrekt abschätzen und stärken im schlimmsten Fall sogar die Position des Gegners.
Daher gilt:
- Nie selber Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei aufnehmen
- Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und zurückschicken
- Wer weiß, dass er als Störer oder Täter für den Verstoß verantwortlich ist, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung durch einen Anwalt abgeben lassen
- Wer weiß, dass er nicht als Störer oder Täter verantwortlich ist, sollte gar keine Unterlassungserklärung abgeben
Wer entgegen der gängigen Empfehlung trotzdem eine selbst verfasste Unterlassungserklärung verschicken möchte, dem empfehlen wir, als Muster die Vorlage der Kanzlei Knies & Albrecht zu verwenden. Dieses Muster für die modifizierte Unterlassungserklärung ist sehr eng gefasst und setzt den Abgemahnten nur einem geringen Risiko aus.
Unsere Suche nach dem besten Anwalt
Für unseren Fall suchen wir gezielt nach einer Lösung, bei denen Verbraucher von den ständigen Mahnschreiben entlastet werden und gleichzeitig nur eine günstige Pauschale bezahlen. Wir wünschen uns von unserem Anwalt, dass er technisch und organisatorisch mit den Abmahnkanzleien mithalten kann und seine Klienten wirksam entlastet.
Für die Suche im Internet verwenden wir typische Suchbegriffe wie: „Anwalt für Abmahnungen“. Unter den Treffern wählen wir grundsätzlich nur Kanzleien, die regelmäßig sehr gute Kundenbewertungen erhalten. Bei allen genannten Kanzleien arbeiten spezialisierte Anwälte die eine Kostenpauschale für Filesharing Fälle bewerben.
Als Mindestanforderung wünschen wir uns:
- Die Erklärung der anwaltlichen Vertretung gegenüber der Abmahnkanzlei
- Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung
- Die Abwicklung des anfallenden Schriftverkehrs bis zu einem möglichen Verfahren
- Günstige pauschale Abrechnung
Die anwaltliche Vertretung soll erklärt werden. So erfolgt der Schriftverkehr zukünftig zwischen den Kanzleien. Der Mandant bleibt von den Mahnschreiben verschont.
Wir unterscheiden nach Anwälten die einen außergerichtlichen Vergleich empfehlen und solchen, die den Anspruch komplett zurückweisen.
Der Service der Kanzlei soll möglichst kundenfreundlich sein. Die gesamte Abwicklung sollte so unkompliziert und zeitsparend wie möglich erfolgen.
Im Ergebnis wollen wir eine möglichst transparente, günstige und einfache Lösung finden.
Für ihre Leistungen sollte die beauftragte Kanzlei im Idealfall eine möglichst umfassende aber günstige Pauschale anbieten. Anwälte die sich für jedes einzelne Antwortschreiben bezahlen lassen sind hier aus Verbrauchersicht nicht wünschenswert. Wir haben dieses Kriterium daher besonders schwer gewichtet und empfehlen nur Anwälte mit einer Pauschale. Wichtig ist uns außerdem die mentale Entlastung des Klienten und die Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
Kontaktmöglichkeiten und erster Eindruck.
Da es sich um ein Rechtsproblem aus dem Internet handelt, haben wir uns für den Erstkontakt über E-Mail entschieden. Erfreulich war, dass die meisten Anwälte sich bis zum Ende des Tages bei uns zurückgemeldet hatten. Lediglich 2 Kanzleien ließen sich etwas mehr Zeit.
Sechs Anwälte gingen sofort auf unseren Wunsch ein und übermittelten per E-Mail ein Angebot mit einem Preis für die pauschale Vergütung. Zwei Anwälte gaben uns ihre Einschätzung erst nach einem Telefonat.
Günstigster Anbieter war Kanzlei Hollweck mit einer Kostenpauschale von 196,35€, teuerster Anbieter war die Kanzlei des bekannten Youtube-Anwalts Solmecke mit einem Preis von 595€.
Im Laufe unserer Recherche wurde schnell klar, dass es eine deutliche Diskrepanz zwischen der im Internet beworbenen Pauschale und tatsächlichen Vergütung gibt. Die beworbene Pauschale lag zumeist im Bereich von 85-120€. Das beinhaltet jedoch in aller Regel nur die Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung aber keinen weiteren Schriftverkehr oder gar die Reaktion, wenn die gegnerische Kanzlei ein gerichtliches Mahnerfahren einleitet. Für diese Leistungen werden dann weitere Pauschalen oder gar die Kostenabrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fällig. Beide Varianten liegen für die reine Abmahnung bei etwa 95-130€ zusätzlich. Pauschale Angebote haben in jedem Fall die Tendenz günstiger zu sein, als die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Außerdem steigen die Anwaltskosten mit der Höhe der Entschädigungsforderung.
Leider konnte uns im persönlichen Kontakt kein Anwalt völlig von sich überzeugen. Alle der großen Kanzleien scheinen mehr oder weniger das Gleiche zu leisten und nur wenig Zeit auf den einzelnen Mandanten zu verwenden. Das ist einerseits wünschenswert, schließlich suchen wir ja gerade nach einem Anbieter, der Massenabmahnungen mit ebenso massentauglichen Mitteln entgegentritt. Allerdings ergibt sich kein relevanter Mehrwert aus dem konkreten Angebot. Und an diesem Punkt kann man auch einfach auf den günstigsten Anbieter setzen.
Ein Wort zum Preis: Wir waren überrascht, wie viele Anwälte ihre Pauschale bei exakt 200€ + 38€ Mehrwertsteuer ansetzen. Mehr sollte man wohl wirklich nur dann ausgeben, wenn man sich von dem beauftragten Anwalt einen besonderen Vorteil für den eigenen Fall verspricht.
Unsere Rangliste
- Hollweck: Der günstigste Anwalt in unserem Vergleich. Im Antwortschreiben werden zwar vorgefertigte Infos präsentiert, die passen dafür gut zu unserem Fall. Details werden kurz aber individuell treffend erläutert.
- Dr. Steinführer: Offizielle Leipziger Niederlassung der Reinhardt Rechtsanwälte. Erscheint ein wenig persönlicher als einige der anderen Kandidaten. Preislich im Mittelfeld.
- Dr. Wachs: Kurz angebunden aber geht dafür genau auf unseren Fall ein. Preislich im oberen Mittelfeld, erwähnt aber auch gleich die Möglichkeit eines Vergleichs, was nicht in unserem Interesse ist. Ansonsten aber guter erster Eindruck.
- Kanzlei Heidrich: Fasst sich auch eher kurz, bringt den Sachverhalt aber auf den Punkt und liegt mit seiner Pauschale im gängigen Bereich.
- Werdermann Von Rüden: Antworten sehr umfangreich aber wenig relevant für unseren Fall. Nennenswerte Vor- oder Nachteile sind auch im telefonischen Kontakt nicht ersichtlich. Dafür verlangen sie aber knapp 60€ mehr als die meisten anderen Kanzleien.
- Kanzlei Wrase: Antworten eindeutig im copy-paste Verfahren. Im Angebot per E-Mail wurden selbst Details zum Sachverhalt genannt, die mit unserer Anfrage überhaupt nicht zu tun hatten. Kein guter Eindruck.
- Buse Herz Grunst: Kontakt mit der Kanzlei wirkt zwar persönlich bietet aber nur wenige relevante Informationen. Der Kostenvoranschlag ist dafür der zweithöchste in unserem Vergleich.
- Wilde Beuger Solmecke: Kontakt per Mail und Telefon wirkt sehr unpersönlich. Obwohl kaum individuell auf unseren Fall eingegangen wird, folgt ein vergleichsweise hoher Kostenvoranschlag.
Allgemeine Infos zu Abmahnungen
Wie kommt es zu Abmahnungen?
Die typische Filesharing Abmahnung erhalten Nutzer von Tauschbörsen, in denen Filme, Musik und ähnliche Medien getauscht werden. Viele Anwender übersehen dabei jedoch, dass beim Einsatz der Software nicht nur Daten heruntergeladen, sondern gleichzeitig auch zum Download durch andere Nutzer bereitgestellt werden. Das ist nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz untersagt und eine Urheberrechtsverletzung kann nach § 97a UrhG abgemahnt werden.
Das Abmahnschreiben
Die Kommunikation der abmahnenden Anwälte ist in der Regel geprägt von möglichst harschen Drohungen, einem hohen Strafmaß und negativer, psychologischer Einflussnahme. Viele Verbraucher bezahlen aus reiner Furcht vor den Konsequenzen und nicht, weil sie sich einer Schuld bewusst sind. In den meisten Fällen lohnt es sich jedoch, den Anspruch professionell überprüfen zu lassen.
Beim Kontakt mit der Kanzlei wird den meisten Abgemahnten schnell das ungleiche Kräfteverhältnis bewusst. Die Kanzleien sind auf diese Taktik spezialisiert und Verbraucher in aller Regel chancenlos.
Häufig werden die Abmahnungen auch bei einer unklaren Lage des Sachverhalts verschickt. Nicht selten werden dabei auch Formfehler begangen die den Anspruch von vornherein aussetzen. Grundsätzlich wird nämlich immer der Anschlussinhaber abgemahnt, auch wenn dieser oft nicht der Verursacher ist. Aber auch die Verwendung fehlerhafter Anschlussdaten oder die Einhaltung der Verjährungsfristen wird von einigen Abmahnanwälten nicht so eng gesehen.
Oft ist in diesem Zusammenhang auch die Rede von „Abzocke“. Die Strategie der Abmahnanwälte ist aber rechtlich nicht zu beanstanden. Sie entspricht bloß nicht unserer Vorstellung von einem transparenten und fairen Recht.
Dass dabei nur ein verschwindend geringer Anteil der Forderungen tatsächlich durchgesetzt wird, spielt leider nur eine untergeordnete Rolle. Auch wenn Abmahnanwälte im Schnitt weniger als 10% ihrer angedrohten Verfahren vor Gericht bringen, ist die anhaltende Flut von Mahnschreiben doch eine erhebliche mentale Belastung, mit denen viele Verbraucher sich nicht unnötig belasten möchten. Viele gute Gründe einen vertrauenswürdigen Anwalt zu beauftragen. Wir hoffen, Ihnen heute mit unserer Empfehlung weiterhelfen zu können!
Aus logistischen Gründen können wir nicht alle Anwälte im jeweiligen Fachgebiet testen. In der Regel beschränken wir uns auf Kanzleien, die besonders bekannt sind oder die uns aufgrund ihrer guten Bewertungen auffallen. Falls Sie gute Erfahrungen mit einem bestimmten Anwalt gemacht haben, der hier nicht aufgeführt ist, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht und wir prüfen auch Ihre Empfehlung! Falls Sie schlechte Erfahrungen mit einem der bei Rechtstip.com genannten Anwälte gemacht haben, sind wir Ihnen auch für diese Informationen sehr dankbar.