Kündigungsschutzklage – so gehen Sie gegen Ihre Entlassung vor

Tagtäglich sprechen Arbeitgeber in Deutschland Kündigungen aus. Gerade im Zuge der Corona-Krise steigt die Befürchtung unter den Arbeitnehmern, entlassen zu werden – nicht zu Unrecht, wie die steigenden Fallzahlen arbeitsrechtlicher Kanzleien belegen. Zahlreiche Kündigungen sind allerdings angreifbar. Wir zeigen, wie Sie sich per Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen.

  1. Sie haben nur drei Wochen Zeit!
  2. Typische Fehler, die Ihre Kündigung angreifbar machen 
  3. Abfindung oder Arbeitsplatz retten? 
  4. Wie hoch fällt die Abfindung aus?

1. Sie haben nur drei Wochen Zeit! 

Sie sollten gleich nach Erhalt einer Kündigung auf einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zugehen. Denn: Ab Zugang des Kündigungsschreibens bleiben Ihnen nur drei Wochen, um gegen die Kündigung zu klagen. Lassen Sie diese Frist ungenutzt, ist Ihr Arbeitsplatz endgültig verloren. Die Kündigung mag noch so rechtswidrig und aus der Luft gegriffen sein – Sie können nicht mehr gegen sie vorgehen. Zudem haben Sie nach Ablauf der Frist kaum noch Möglichkeiten, eine attraktive Abfindung auszuhandeln. 

2. Typische Fehler, die Ihre Kündigung angreifbar machen 

Viele Beschäftigen glauben, dass Ihr Arbeitgeber schon genau wisse, wann er eine Kündigung aussprechen könne. Entschließe er sich zur Entlassung, komme man also kaum dagegen an. Das ist ein Irrtum. Die Praxis zeigt, dass ein großer Teil aller Kündigungsschutzklagen zugunsten der Arbeitnehmer ausgehen. Die Gründe dafür sind vielfältig und komplex. Wir stellen einige „Klassiker“ vor, an denen Kündigungen des Arbeitgebers häufig scheitern: 

  • Der Betriebsrat wurde nicht oder nicht richtig angehört. Im Rahmen einer fristlosen Kündigung geht dem Arbeitgeber zum Beispiel häufig unter, dass er das Gremium auch zur fristgerechten Kündigung anzuhören hat, die er ersatzweise („hilfsweise“) ausgesprochen hat. 
  • Eine Kündigung wegen Fehlverhaltens ist fast nur möglich, wenn Sie zuvor wegen ähnlicher Pflichtverstöße abgemahnt wurden. In vielen Fällen sind sogar mehrere Abmahnungen notwendig. 
  • Eine krankheitsbedingte Kündigung hat kaum Aussicht auf Erfolg, wenn bisher keine Gespräche über eine leidensgerechte Beschäftigung im Betrieb geführt wurden (sog. betriebliches Eingliederungsmanagement). Außerdem haben Sie gute Chancen gegen Ihre Entlassung, wenn Ihr Arzt die baldige Genesung oder Besserung attestiert. 
  • Besonders häufig und ebenso fehleranfällig ist die betriebsbedingte Kündigung. Hier stehen wirtschaftliche Beweggründe im Vordergrund. Der Arbeitgeber hat nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien diejenigen Mitarbeiter zur Entlassung auszuwählen, die sozial am wenigsten schutzwürdig sind. Dieses Verfahren läuft selten fehlerfrei ab. Außerdem hat er Ihnen zunächst vergleichbare Stellen im Unternehmen anzubieten. 
  • Werden zugleich mehrere Stellen abgebaut, kommen weitere Fallstricke hinzu. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat umfangreich einbeziehen und die Arbeitsagentur frühzeitig informieren. Fehler in diesem Zusammenhang machen die Kündigung angreifbar.
  • Einige Arbeitnehmer genießen sog. Sonderkündigungsschutz. In diesen Fällen ist die ordentliche Kündigung entweder ausgeschlossen oder von der Zustimmung einer Behörde abhängig. Davon profitieren u.a. Betriebsratsmitglieder, Frauen in Mutterschutz, Arbeitnehmer in Elternzeit und Schwerbehinderte.

3. Abfindung oder Arbeitsplatz retten? 

Haben Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie sich über Ihr Ziel im Klaren sein: Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz retten und im Betrieb weiterarbeiten, oder sind Sie bereit, gegen eine Abfindung das Unternehmen zu verlassen? Die meisten Arbeitnehmer tendieren zu Letzterem – wenn denn die Abfindungssumme stimmt. 

Das Vorgehen unterscheidet sich zunächst ohnehin nicht. Ihr Rechtsanwalt wird auf Ihren Arbeitgeber zugehen und diesem die Schwächen der Kündigung darlegen. Je erfahrener Ihr Anwalt, desto eher wird Ihr Arbeitgeber zu Zugeständnissen bereit sein. Denn kaum ein Arbeitgeber lässt sich auf eine Kündigungsschutzklage mit unsicherem Ausgang ein. Erklären die Richter die Kündigung letztlich für unwirksam, muss der Arbeitgeber Sie für die gesamte Prozessdauer bezahlen und außerdem seine Anwaltskosten stemmen. Um dieses Risiko zu vermeiden, sind Arbeitgeber vor oder während des Kündigungsschutzverfahrens oft zu einer Abfindungszahlung bereit. Im Gegenzug verzichten Sie als Arbeitnehmer auf eine Klage und nehmen so Ihre Entlassung hin. 

In manchen Fällen bietet der Arbeitgeber bereits von sich aus eine Abfindung an (z.B. im Kündigungsschreiben oder Sozialplan). Auf dem gezeigten Weg lassen sich ggf. aber höhere Beträge erzielen. Sie sollten daher nicht ohne nähere Prüfung auf das erste Angebot eingehen. 

4. Wie hoch fällt die Abfindung aus? 

Wie hoch die Abfindung ausfällt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie gut Ihre Erfolgschancen vor Gericht stehen. Je eher der Arbeitgeber zu verlieren droht, desto höhere Beträge wird er zahlen. 

Eine erste grobe Orientierung bietet diese Formel: 

Anzahl der Beschäftigungsjahre im Betrieb x 0,5 Bruttomonatsgehälter = Abfindungssumme 

Allerdings kann Ihr Abfindungsbetrag auch weit darüber liegen. Umgekehrt ist auch der Fall denkbar, dass die Kündigung Ihres Arbeitgebers mehr oder weniger eindeutig rechtmäßig ist. Dann stehen geringere Beträge oder gar keine Abfindung in Aussicht. Um Ihre Verhandlungsposition realistisch einzuschätzen, benötigen Sie den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts.  

Entschädigung bei Flugausfall und Verspätung – RechtsTip testet die besten Anbieter

Die Erfolgsquote von Unternehmen die auf Fluggastentschädigung spezialisiert sind, liegt bei über 95%. Die Prüfung des Falles ist kostenlos.

Die Entschädigung liegt zwischen €250 und €600 und kann bis zu 3 Jahre rückwirkend eingefordert werden.

Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich. Im Schnitt bezahlt man 37,94%, beim Testsieger nur 20-35%.

Continue reading „Entschädigung bei Flugausfall und Verspätung – RechtsTip testet die besten Anbieter“

Wer ist der beste Anwalt für die Filesharing-Abmahnung?

Wer ist der beste Anwalt für die Filesharing-Abmahnung?Eine Filesharing Abmahnung ist teuer und nervtötend. Dank moderner Organisation kostet es eine Kanzlei wie Waldorf Frommer nur rund 30€ eine Abmahnung zu verschicken. Die durchschnittliche Forderung beläuft sich hingegen auf 1290 €. Etwa 20% der Abgemahnten zahlen diese Summe, ohne Widerspruch oder genauere Prüfung.

Das muss nicht sein. Ein guter Anwalt wie Hollweck* übernimmt den Fall bereits für unter 200€.

Continue reading „Wer ist der beste Anwalt für die Filesharing-Abmahnung?“

Kostenloser Rechtsschutz für acht Rechtsgebiete

Iubel.de ist eine neue Plattform aus Hamburg mit einem umfangreichen Angebot zur Prozesskostenfinanzierung für Verbraucher. Der Katalog der angebotenen Leistungen ist maßgeschneidert für viele Alltagsprobleme. Das Kostenrisiko liegt dabei voll beim Anbieter.

Nur im Erfolgsfall wird eine Provision im Bereich von 17,5 – 39% an Iubel bezahlt. Wird der Prozess verloren, entstehen keine Kosten für den Auftraggeber. Seine Erfolgsquote beziffert Iubel selbst mit 90%.

Continue reading „Kostenloser Rechtsschutz für acht Rechtsgebiete“