Die Erfolgsquote von Unternehmen die auf Fluggastentschädigung spezialisiert sind, liegt bei über 95%. Die Prüfung des Falles ist kostenlos.
Die Entschädigung liegt zwischen €250 und €600 und kann bis zu 3 Jahre rückwirkend eingefordert werden.
Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich. Im Schnitt bezahlt man 37,94%, beim Testsieger nur 20-35%.
Viele Anbieter lehnen ungewöhnliche Fallkombinationen ab. Auch in diesem Bereich kann unser Sieger EU Flieger punkten.
Am Flughafen sitzen zu bleiben, statt in den Urlaub zu fliegen, ist der Super-GAU unter den Urlaubspannen. Wenn noch dazu die Fluglinie Schuld trägt, ist das für viele Verbraucher ein Grund zum Verzweifeln. Doch seit einiger Zeit gibt es eine Lösung, mit der alle Reisende ihre Ansprüche ohne Risiko und mit guten Erfolgschancen durchsetzen können.
Das Besondere an der Beauftragung eines solchen Dienstleisters für Fluggastrechte ist das risikofreie Verfahren. Statt selbst einen Anwalt zu beauftragen und in Vorleistung zu gehen, treten die Kunden ihre Forderung einfach an den Anbieter ab oder lassen ein Inkassoverfahren durchführen. Die Portale kümmern sich im Gegenzug um die Durchsetzung, nötigenfalls auch vor Gericht. Die eigene Erfolgsquote beziffern die Anbieter dabei durchweg mit 98-99%.
Im Erfolgsfall kassiert die Kanzlei natürlich eine Provision. Den Rest der pauschalen Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 erhält der Kunde.
Sofortentschädigung
Die meisten Sofortentschädiger verlangen eine höhere Provision. Dafür ist es aber auch die Option mit dem geringsten Aufwand und Risiko. Wenn der eigene Anspruch berechtigt ist, gibt es sofort Geld. Ein besonders gutes Verhältnis zwischen Kosten und Leistung bietet unser Testsieger EUFlieger.de.
Inkasso
Wer sich hingegen für die Inkasso-Variante entscheidet bezahlt zwar eine niedrigere Provision, Geld gibt es aber nur im Erfolgsfall. Ein weiterer Nachteil ist, dass Passagiere oft lange auf ihr Geld warten müssen. Vielfach können die Ansprüche innerhalb von ca. 6 Monaten durchgesetzt werden. In manchen Fällen kann es aber Jahre dauern und selbst dann besteht noch die Gefahr den Prozess zu verlieren und komplett leer auszugehen. Das kann bei einer Sofortentschädigung nicht passieren. Wer sich für diese Variante entscheidet, ist bei Flightright oder Fairplane an der richtigen Adresse.
Wann gibt es eine Entschädigung?
Nach der EU Fluggastrechte-Verordnung muss die Verspätung mindestens drei Stunden betragen. Außerdem natürlich bei Annullierung bis maximal 14 Tage vor Abreise sowie Nichtbeförderung, etwa im Fall von Überbuchung. Dabei gibt es nur wenige Entschuldigungsgründe für die Airline. Solange das Wetter nicht Schuld ist, muss die Airline meistens zahlen. Auch für Verspätungen aufgrund technischer Mängel ist die Fluggesellschaft selbst verantwortlic
Für die Anwendung der EU-Verordnung Nr. 261/2004 muss eine dieser Voraussetzungen zutreffen:
- Der Flug startet in der EU oder
- Der Flug landet in der EU und wird von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft ausgeführt und
- Es wurde keine ersatzweise Entschädigung in Form von Beförderung oder ähnliche Leistungen genutzt
Grundsätzlich gilt: Nicht abspeisen lassen.
Geschädigte Kunden sollte niemals die vor Ort angebotenen Reisegutscheine der Fluggesellschaft akzeptieren. Das Annehmen von Lunchpaketen oder kleinen Goodie-Bags am Flughafen ist hingegen kein Problem, da Betreuungsleistungen am Flughafen zu den Pflichten der Airline gehören. Wer sich vornimmt die Airline wegen Verspätung, Ausfall oder Gepäckverlust zu beklagen, sollte aber die Finger von Reisegutscheinen lassen.
Die Grundlage für die Entschädigung bezieht sich nämlich vor allem auf die ungünstige Situation des Klägers am Tag des Ausfalls. Wer einen Gutschein annimmt unterschreibt häufig auch, dass möglich Ansprüche damit beriets abgegolten sind. Schlechte Voraussetzungen, wenn man später eine Entschädigung geltend machen möchte.
Wie hoch ist die Entschädigung?
[
Für Flüge bis 1.500km
€400
EU Flüge über 1.500km
Flüge zwischen 1.500-3.000km
€60
Flüge über 3.500km
Es ist durchaus möglich mit einer privat verschickten Mahnung Erfolg zu haben. In diesem Fall verbleibt die gesamte Entschädigung beim Kunden. Allerdings sollte man sich von vorneherein auf lange Wartezeiten und mögliche Blockaden des Gegner einstellen. Als erster Schritt ist ein solches selbstverfasstes Mahnschreiben jedoch durchaus ein legitimes Mittel. Hier ein Entwurf für ein mögliches Mahnschreiben zum Download.
Spätestens wenn diese Maßnahme keinen Erfolg zeigt, wird es jedoch Zeit, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wir bei RechtsTip.com geben auf Anfrage gerne Hilfestellung bei der Anwaltssuche oder den ersten Schritten beim Einreichen einer Mahnung. Alle nötigen Daten finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Auch der Anwalt am eigenen Wohnort ist sicher bereit sich den Fall einmal anzuhören und erstellt Ihnen bestimmt gerne einen Kostenvoranschlag für seine Vertretung.
Die dritte Möglichkeit ist jedoch sich gleich an ein professionelles Portal für Fluggastentschädigungen zu wenden. Die Erfolgsquote dieser Anbieter ist enorm hoch. Ansprüche können bereits bei der Auftragserteilung mit hoher Zuverlässigkeit berechnet werden. Und zu guter Letzt sind die Portale meist sehr benutzerfreundlich aufgebaut.
Portal für Flugentschädigung oder eigenen Anwalt beauftragen?
Selbst für Verbraucher, die zufällig einen guten Draht zu einem Anwalt haben, lohnt es sich kaum einen eigenen Anwalt zu nehmen. Es gibt durchaus Kanzleien die spezialisiert sind und kostengünstig arbeiten. Für eine niedergelassene Kanzlei am eigenen Wohnort lohnt sich der Aufwand aber eher nicht.
Bei einem Streitwert bis 1000€ kostet alleine die Beratungsstunde nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mindestens 80€. Bei etwa 2 Stunden Arbeit und zuzüglich der Gebühren für den Schriftverkehr kostet die Vertretung mindestens 200€. Genauso viel, wie die Provision bei Flightright bei einer Entschädigung über 600€. Allerdings nur, wenn es sich um einen günstigen Anwalt handelt und man den zusätzlichen Aufwand von Anwaltssuche, Beratung und Beauftragung nicht scheut.
Die Kosten sind jedoch nicht ausschlaggebend, denn der größte Vorteil der Portale liegt in ihrer Einfachheit. Wer seinen Boarding Pass noch zur Hand hat, kann das Online-Formular in aller Regel innerhalb weniger Minuten ausfüllen. Anschließend heißt es nur noch warten und einige Monate später erhält man seine Entschädigung. Falls es zwischendurch Neuigkeiten zum Fall gibt, wird man bequem per Post oder E-Mail informiert. Gerade für Menschen die keine Lust haben sich noch lange nach dem unerfreulichen Ereignis mit dem Kampf um die Entschädigung zu beschäftigen können solche Dienstleister eine vorteilhafte Lösung sein.
- EUFlieger.de
EuFlieger gehört laut eigenen Angaben nicht zu den ganz Großen des Geschäfts. Dafür wird viel Wert auf individualisierte Kundenbetreuung gelegt. Automatisierung wird nur dort eingesetzt, wo es den Kunden nicht stört. Das ermöglicht dem Anbieter auch Flugstörungen zu bewerten, die aufgrund Ihrer Umstände bei anderen Firmen gar nicht angenommen werden. EuFlieger kauft seinen Kunden die Forderung komplett ab. Daher spielt es für den Geschädigten keine Rolle, ob es später zu einem Prozess kommt oder die Fluggesellschaft einfach bezahlt. Mit seiner Provision liegt EUFlieger deutlich unter den Zahlen der Mitbewerber. Die Kundenbewertungen lesen sich ebenfalls durchweg positiv. - Flightright/Flugrecht
Flightright operiert seit 2010 und gilt als erster Anbieter auf dem deutschen Markt. Aufgrund der langen Tätigkeit der Anbieter mit den meisten bearbeiteten Fällen. Flightright ist mit seinem Inkasso-Modell bekannt geworden, setzt jetzt aber auf ein Hybridmodell. Die Kunden können allerdings nicht wählen. Oft nehmen Sofortentschädiger nur Fälle an, bei denen eine gute Erfolgschance besteht. - Flug-erstattung.de/Flight-refund.com
Sehr übersichtliche Seite mit transparenten Angaben zu Kosten und Leistungen. Der Anbieter zahlt eine Sofortentschädigung nach Prüfung innerhalb von 48 Stunden ohne weiteres Risiko. - Compensation2go
Der teuerste Anbieter in unserem Vergleich, aber dafür stimmt die Leistung. Die Seite ist sehr einfach zu bedienen, übersichtlich und transparent. Außerdem werden sowohl Sofortentschädigung sowie auch das Inkassoverfahren angeboten. Diese Wahlmöglichkeit und die sehr gut strukturierte Webseite bringen den Anbieter weit nach vorne. Auf unser Anfrage antwortet der Service zudem sehr schnell und offen. - Wirkaufendeinenflug.de
Die Webseite ist funktional und übersichtlich aufgebaut und es wird dem Besucher leicht gemacht seine Ansprüche zu prüfen. Außerdem gibt es viele Wahlmöglichkeiten. Wenn die Voraussetzungen für eine Entschädigung vorliegen, kauft der Anbieter die Forderung direkt gegen bares. Die Kunden können sich aber ebenso für ein Inkassoverfahren entscheiden. Zu guter Letzt wird bei Bedarf auch ein passender Anwalt vermittelt, der die Geschädigten im Gerichtsverfahren gegen die Fluggesellschaft vertritt. - EUFlight
Der Anbieter verlangt eine vergleichsweise hohe Provision. EuFlight war zudem der Gewinner eines Vergleichs bei Finanztip, da sie sich in der Vergangenheit als sehr kundenfreundlich erwiesen haben. So wurden auch Fälle mit strittiger Rechtslage sofort ausbezahlt. Ansonsten verhält sich der Anbieter in seiner Kommunikation recht transparent und gibt eine Garantie auf die genannten Kosten. Es bleibt also immer bei der genannten Provision, auch wenn die Vertragsanwälte aktiv werden. - Fairplane
Fairplane ist ein reiner Inkasso-Dienstleister, überzeugt aber durch ein seriöses Auftreten und einen günstigen Preis. Zudem konnte er bereits die Finanztip Redaktion mit seiner Leistung überzeugen und schnitt dort als bester Anbieter in der Kategorie Inkasso ab. - Claimflights.de
Wie bei vielen anderen der getesteten Anbietern gibt es kaum Beanstandungen am reinen Service oder der Transparenz der Firma vom Bodensee. Die einbehaltene Gebühr liegt leicht über dem Durchschnitt. Die Wahlmöglichkeit zwischen Inkasso und Sofortentschädigung ist zweifellos erfreulich. - Euclaim.de
Wie der Name vermuten lässt, ist EuClaim auch europaweit verfügbar. EuClaim gehört ebenfalls zu den ältesten Anbietern im Geschäft. Seit 2007 ist das Unternehmen in den Niederlanden und seit 2010 auch in Deutschland aktiv. Der Anbieter hat sich seit Beginn unserer Recherchen zum Thema Fluggastrechte erheblich verbessert. Durch die Verbesserung der Kundenzufriedenheit konnte EuClaim auch in unserem Ranking um zwei Plätze aufsteigen und ist damit unser zweitbester Anbieter unter den getesteten Inkasso-Dienstleistern. (*) - Skycop.com
Nach der Provision muss man erst einmal suchen. Auch ansonsten sieht die Seite zwar gut aus, bietet aber nur wenige Informationen. Der Anbieter ist eher international engagiert. In unserer Anfrage gab sich Skycop sehr auskunftsfreudig und verwies auf 374 bereits gewonnene Verfahren gegen große Airlines wie Ryanair, Turkish Airlines, Iberia oder Vueling. Mit der für einen Inkasso Service gängigen Provision von 30%, landet das Portal bei uns auf Platz 9. (**) - Refund.me
Das Angebot der Firma wirkt auf Anhieb gut. Auch die Gebühr liegt eher im unteren Bereich. Leider hat refund.me nicht die besten Kritiken. Besonders bei Facebook häufen sich die Kommentare von Menschen, die sich über ungenügenden Service und eine schlechte Erreichbarkeit beschweren. Wenn das Unternehmen hier noch zulegt, würde es für eine besser Platzierung reichen. Aktuell gibt es aber bei uns nur Platz 10. - Airhelp.com
Der Service wirkt auf Anhieb nicht so transparent und seriös wie einige andere Anbieter. Die Preisstruktur ist unübersichtlich und die Zahl von 10 Millionen Kunden wirkt aufgebläht. Die Business Adresse liegt in Hong Kong. Es handelt sich zudem um einen reinen Inkasso-Dienstleister. - Flug-verspaetet.de
Die Bewertungen sind weitgehend gut und auch an der Übersichtlichkeit und den Informationen auf der Webseite gibt es nicht auszusetzen. Für einen reinen Inkasso-Dienstleister ist die Provision allerdings viel zu hoch.
Wir hoffen, dass Ihnen unser Vergleich bei der Entscheidung für den richtigen Anbieter helfen konnte. Wie schätzen jede Rückmeldung. Besonders, wenn Sie gute oder schlechte Erfahrungen mit einer der hier genannten Firmen gemacht haben. Bis dahin wünschen wir einen guten und pannenfreien nächsten Flug.
Ihre RechtsTip Redaktion
*In einer früheren Version des Artikels wurde die Kundenbewertung von EUClaim mit 2,2 Punkten angegeben. Artikel und Bewertung wurden am 24.10.2019 aktualisiert.
**In einer früheren Version des Artikels wurde die Provision von SkyCop mit 44% angegeben. Artikel und Bewertung wurden am 13.06.2019 korrigiert.
Aus logistischen Gründen können wir nicht alle Anwälte im jeweiligen Fachgebiet testen. In der Regel beschränken wir uns auf Kanzleien, die besonders bekannt sind oder die uns aufgrund ihrer guten Bewertungen auffallen. Falls Sie gute Erfahrungen mit einem bestimmten Anwalt gemacht haben, der hier nicht aufgeführt ist, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht und wir prüfen auch Ihre Empfehlung! Falls Sie schlechte Erfahrungen mit einem der bei Rechtstip.com genannten Anwälte gemacht haben, sind wir Ihnen auch für diese Informationen sehr dankbar.