
In den kommenden Wochen wollen wir uns intensiver mit dem Thema Rechtsanspruch in der Psychotherapie beschäftigen. Als ersten Artikel zu dem Thema bringen wir unser erstes Interview.
Nach einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) braucht es durchschnittlich fast 20 Wochen bis eine Psychotherapie beginnen kann. Diese Zahl variiert nach Bundesland, am schnellsten geht es in Berlin (13,4 Wochen), am längsten braucht es in Thüringen (23,7 Wochen).
Diese Wartezeiten sind vor allem das Ergebnis einer Unterversorgung an Therapeuten mit Kassensitz. Für Patienten, die keinen Erfolg bei Ihrer Suche nach einem Therapieplatz haben gibt es das etwas umständliche Kostenerstattungsverfahren (hier beschrieben).
Wir haben beim watchdog Kassenwatch.de (ein Projekt des DGVT-BV) einmal nachgefragt, wie die Zahlen sich aktuell entwickeln:
Rechtstip.com: Was schätzen Sie, wie viele Antragsverfahren auf Kostenerstattung gibt es jährlich in Deutschland?
Kassenwatch: Das ist offiziell nicht bekannt, da die genauen Zahlen schon seit 2013 nicht mehr von den Krankenkassen offengelegt werden müssen. Bis dahin gab es einen starken Anstieg der Ausgaben (1,7 Mio. Euro im ersten Quartal 2004; 15,4 Mio. Euro im zweiten Quartal 2013). Je nach Region gehen wir von etwa 10 % Anteil an Kostenerstattungspraxen aus, wobei die Zahl in den Ballungsgebieten bei etwa 20 bis 30 % liegen dürfte. Die Kostenerstattung war also einige Jahre auf dem Vormarsch und dokumentierte damit gut den Mangel an kassenzugelassenen Therapeut*innen, denn die Kostenerstattung greift nur, wenn dort kein Therapieplatz gefunden wird. Seit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie 2017 mauern die Kassen massiv, verweisen zumeist auf die damals eingerichteten Termin-Service-Stellen. Darauf haben sich die Therapeut*innen mittlerweile eingestellt. Etwa drei Viertel von ihnen haben alternative Standbeine wie eine Anstellung oder die Behandlung von Privatpatient*innen. Beide Faktoren dürften die steigende Anzahl der Kostenerstattungsverfahren deutlich ausgebremst haben. Die Anfragen auf unserer Plattform Kassenwatch.de zeigen jedoch, dass das Thema nicht an Aktualität verloren hat. Kein Wunder, gibt es doch immer noch nicht wesentlich mehr Kassenzulassungen als noch vor der Reform und einen gestiegenen Bedarf an Psychotherapie.
Rechtstip.com: Was schätzen Sie, wie viele Antragsverfahren auf Kostenerstattung, sind erfolgreich?
Kassenwatch: Zuletzt war der Anteil der bewilligten Therapien von 81 % auf 47 % gesunken, wie eine Studie aus dem Jahr 2018 (Nübling/Jeschke) gezeigt hat. In einer Umfrage unter den Nutzer*innen von Kassenwatch.de zeigte sich, dass 94 % erleben, dass die Kassen Anfragen nach Kostenerstattung häufig bis sehr häufig bereits telefonisch zurückweisen. Dabei stellen wir immer wieder fest, dass es sehr stark von der jeweiligen Krankenkasse abhängt, wie mit den Anträgen verfahren wird. Einige größere Kassen stellen sich komplett quer, andere ziehen die Verfahren aus unserer Sicht unnötig in die Länge. Gute Erfahrungen machen unsere Nutzer*innen immer wieder mit kleineren Betriebskrankenkassen.
Rechtstip.com: Was schätzen Sie, wie lange dauert ein erfolgreiches Antragsverfahren auf Kostenerstattung?
Kassenwatch: Patient*innen müssen bei der Suche nach einem Psychotherapieplatz leider immer noch viel Geduld mitbringen. 2018 waren wir bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 8,4 Wochen, vor der Reform waren es 6,6 Wochen. Wir gehen davon aus, dass sich an dieser Zahl wenig geändert hat. Immer wieder hören wir auch von Einzelfällen, in denen es deutlich länger gedauert hat. Dabei entsteht regelmäßig der Eindruck, dass die Kassen die zur Verfügung stehenden Fristen maximal ausnutzen. Verschwundene Anträge oder die Nachforderung von Unterlagen sind häufig auftretende Komplikationen. Mit Sorge beobachten wir die derzeitige Rechtsprechung: Seit Kurzem ist es nur noch sehr eingeschränkt möglich, nach Ablauf von maximal fünf Wochen die sog. Genehmigungsfiktion durchzusetzen, nach der ein nicht bearbeiteter Antrag automatisch als genehmigt gilt. Wir müssen abwarten, ob sich durch diesen Umstand die Verfahren noch weiter hinauszögern.
Rechtstip.com: Was schätzen Sie, wie viele Therapien pro Jahr nicht angetreten werden, weil Patienten keinen Kassenplatz bekommen und nicht den Weg der Kostenerstattung gehen?
Kassenwatch: Wir gehen leider von einer erheblichen Anzahl aus. Man stelle sich vor, man würde von der Krankenkasse wiederholt zu neuen Behandler*innen geschickt werden, denen man in einem einmaligen Termin seine persönliche Situation schildern müsste. Dann folgt wieder eine monatelange Wartezeit, bis die Kasse den Antrag ablehnt oder weitere Unterlagen fordert. Legt man Widerspruch ein, heißt es wieder monatelang Warten. Oft bleibt am Ende nur der Rechtsweg. Bis dahin sind viele Versicherte längst ausgestiegen. Ein größer werdendes Problem scheint die Vorverlagerung der Ablehnungen zu sein: Diese erfolgen vermehrt schon bei der telefonischen Anfrage durch die Patient*innen, sodass diese Fälle statistisch nicht erfasst werden und keine Rechtsmittel möglich sind.
Rechtstip.com: Wir danken Ihnen für dieses Interview